Rauchmelderpflicht
Gibt es eine Verpflichtung, Rauchmelder vorzusehen?
In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gibt es eine solche Verpflichtung. Rauchmelder alarmieren im Brandfall rechtzeitig. Auch schlafende Personen werden durch den lauten Alarm aus dem Schlaf gerissen. Bedenken Sie, im Schlaf schläft auch der Geruchssinn. Rauchmelder sind daher lebensrettend. Daher sollten Rauchwarnmelder, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung, immer installiert werden.
Wie erfahre ich, in welchen Bundesländern es eine Rauchmelderpflicht gibt?
Die Rauchmelderpflicht ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer gesetzlich geregelt.
Muss ich mich an die Rauchmelderpflicht halten?
Ja, die Rauchmelderpflicht ist verbindlich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, handelt man rechtswidrig. Auch wenn die Pflicht zurzeit noch nicht kontrolliert wird, kann es dennoch kritisch werden, wenn es bei einem Brand zu einem Personenschaden kommt. Dies könnte zivilrechtlich und versicherungstechnisch weitaus unangenehme Folgen haben. Vor diesem Gesichtspunkt entscheidet jeder richtig, einfach Rauchwarnmelder zu installieren.
Wer ist in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht für den Einbau von Rauchmeldern verantwortlich?
In der Regel sind die Eigentümer/Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies anders geregelt. Hier ist der Mieter als „Besitzer“ explizit auch für die Installation von Meldern verantwortlich.
Wer muss in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht die Rauchmelder warten?
I.d.R. ist der Vermieter für die Wartung zuständig, wenn in der Landesbauordnung nichts anderes geregelt ist.
In folgenden Bundesländern ist die Wartung allerdings Sache des Mieters, wenn der Eigentümer diese Pflicht nicht übernimmt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
In Bundesländern wie Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen regelt die Landesbauordnung nicht, wer für die Wartung zuständig ist. Hier ergibt sich die Verantwortlichkeit für die regelmäßige Wartung aus der Verkehrssicherungs-pflicht des Eigentümers, welche im Mietrecht verankert ist.
Der Vermieter kann im Mietvertrag die Verpflichtung zur Installation und Instandhaltung auf den Mieter übertragen. Allerdings muss der Vermieter sich davon überzeugen, dass der Mieter hierzu in der Lage ist. Da der Vermieter haftet, wenn der Melder im Brandfall nicht funktioniert, ist diese Vorgehensweise nicht zu empfehlen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter für den Einbau und demzufolge auch für die Wartung zuständig.
Bei der Wartung muss sichergestellt werden, dass die Melder betriebsbereit sind. Die Wartung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.
Wer trägt die Kosten für die Installation von Rauchmeldern und deren Wartung?
I.d.R. trägt der Vermieter die Kosten für die Anschaffung. Eine Ausnahme bildet derzeit Mecklenburg-Vorpommern. Laut §559 BGB darf der Vermieter diese mit maximal 11% der Investitionskosten auf den Mieter umlegen. Ist der Vermieter auch für die Wartung verantwortlich, darf er die Wartungskosten auf die Nebenkosten umlegen.
Dürfen bereits eingebaute Rauchmelder weiter benutzt werden?
Ja, bereits vorhandene Rauchmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Es wird empfohlen, sich als Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung und Installation sowie der Betriebsbereitschaft zu überzeugen und dies zu dokumentieren. Der Eigentümer ist allerdings nicht verpflichtet, die bestehenden Melder weiter zu verwenden.
Wenn bereits eine kombinierte Brandmelde- und Alarmierungsanlage installiert wurde, müssen dann dennoch Rauchmelder installiert werden?
Nein, wenn in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie den Fluchtwegen Brandmelder vorhanden sind, kann auf die Installation von Rauchmeldern verzichtet werden. Die eingesetzten Geräte müssen allerdings auch den einschlägigen Normen entsprechen.
Müssen RaucHmelder vernetzt werden?
Nein. Jedoch ist es bei größeren Wohneinheiten sinnvoll, die Rauchmelder zu vernetzen. So würde beispielsweise ein Brand im Keller schnell die schlafenden Personen im Dachgeschoss alarmieren.
Muss die Betriebsbereitschaft der RaucHmelder auch im Urlaub gesichert sein?
Nein. In erster Linie sollen Rauchmelder Menschen rechtzeitig warnen, die sich in der betroffenen Nutzungseinheit aufhalten. Achten Sie darauf, ob eine Unterbrechung technisch möglich ist (s. Bedienungsanleitung).
Wer kommt für die Kosten bei einem Feuerwehreinsatz bei einem Fehlalarm auf?
I.d.R. sind Einsätze aufgrund eines Fehlalarms für den Eigentümer oder den Mieter kostenfrei, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.